AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1 Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns (Becker Sicherheitstechnik GmbH) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

1.3 Die im Katalog, Prospekten, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

  1. Lieferung

2.1 Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

2.2 Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist angemessen verlängern.

2.3 Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abzunehmen.

2.4 Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wurde, die er nicht abwenden konnte, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch solcherart Ereignisse (Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, fehlende Roh- und Hilfsstoffe u.s.w.) die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der Vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

2.5 Teillieferungen sind zulässig. Werden Sonderanfertigungen bestellt, so darf die stückmäßige Lieferung unter- oder überschritten werden.

  1. Preisstellung

3.1 Die im Katalog oder anderen Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden ges. Mehrwertsteuer.

3.2 Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere Kosten für Löhne bzw. Material oder Fracht der Vorlieferanten ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechen angepasst werden. Wir sind bemüht hierüber rechtzeitig zu informieren.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen sind in der Rechnung benannt.

4.2 Bei Zielüberschreitung ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.

4.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit der Rechnung berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

4.4 Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruches auf das dem Lieferer zustehende Entgelt ein, so kann er Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  1. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder angezeigt worden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf die Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Lieferers beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

6.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

6.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für den Lieferer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zu Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

 

 

  1. Warenrückgabe/Widerruf

7.1 Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ein öffentlich-rechtliches Sondervermögengelten gelten für die Warenrückgabe bzw. den Widerruf des Vertrags  die unter Ziffer 7.2 bis 7.4 aufgeführten Vorschriften. Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers gem. § 312 c BGB werden von diesen Vorschriften nicht berührt.

7.2 Warenrückgaben bzw. der Widerruf sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Rückgabe hat original verpackt und frachtfrei für uns zu erfolgen.

7.3 Für alle Warenrückgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 %. Ist der Aufwand der Aufarbeitung höher, wird dieser gesondert berechnet.

7.4 Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen sowie defekte und beschädigte Produkte sind von der Rückgabe/Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung

8.1 Ist der Besteller/Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögengelten für gelten für die Gewährleistungsrechte die   die unter Ziffer 8.2 bis 8.5 aufgeführten Vorschriften. Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers gem. § 312 c BGB werden von diesen Vorschriften nicht berührt.

8.2 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Werden erkennbare oder versteckte Mängel nicht unverzüglich angezeigt, hat der Besteller seine Gewährleistungsrechte verwirkt.

8.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel (zu vertreten ist nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) der Kaufsache vorliegt und der Gewährleistungsanspruch nicht gem. 8.2 verwirkt ist, besteht- insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB- nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Unserer Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Käufers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Kaufsache.

8.5 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sollen dem Käufer lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Lieferers oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  1. Haftung

10.1 Haftung für Druckfehler und sich daraus ergebender Mängel, einzelne Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, technische Parameter, Preise etc. wird ausgeschlossen.

10.2  Wir  haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

§ 11 Sonstiges

11.1 Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

 

11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

  1. Geltungsbereich

Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab dem 25.05.2018

 

Becker Sicherheitstechnik GmbH
Robert-Bosch-Str.56
06847 Dessau- Roßlau
Tel.: 0340/ 5401343
Fax: 0340/ 5401342